Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Schöllnitz Blatt 156
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 174/4
Forsten und Holzungen
Größe: 2.600 m²
Lage: An der Eisenbahn, 03229 Luckaitztal OT Schöllnitz
Beschreibung: Waldfläche
Verkehrswert: 1.600,00 €
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 174/5
Forsten und Holzungen
Größe: 3.943 m²
Lage: An der Eisenbahn, 03229 Luckaitztal OT Schöllnitz
Beschreibung: Waldfläche
Verkehrswert: 2.400,00 €
- lfd. Nr. 3
Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 390
Forsten und Holzungen
Größe: 1.154 m²
Lage: An der Eisenbahn, 03229 Luckaitztal OT Schöllnitz
Beschreibung: Waldfläche
Verkehrswert: 700,00 €
- lfd. Nr. 4
Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 391
Forsten und Holzungen
Größe: 990 m²
Lage: An der Eisenbahn, 03229 Luckaitztal OT Schöllnitz
Beschreibung: Waldfläche
Verkehrswert: 600,00 €
- lfd. Nr. 5
Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 174/2
Waldfläche, An der Eisenbahn
Größe: 73 m²
Lage: An der Eisenbahn, 03229 Luckaitztal OT Schöllnitz
Beschreibung: Waldfläche
Verkehrswert: 40,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer MaĂźnahmen bedĂĽrfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in fĂĽr Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:RA Stahn, Senftenberg
Hinweis: Das Gutachten umfasst die Az. 42 K 35/25 bis 42 K 37/25.